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Hürden für bidirektionales Laden tiefergelegt

Der Ständerat ist mit seiner Entscheidung dem Nationalrat gefolgt und den Änderungsantrag zum Energiegesetz unseres Präsidenten Jürg Grossen (23.051 n – Beschleunigungserlass) angenommen. Damit dürfen zukünftig Messungen für den Nachweis der Elektrizitätsmenge mit bereits vorhandenen Messgeräten durchgeführt werden. Damit entfällt die ökonomisch wie auch ökologisch unverhältnismässige Pflicht zur Installation eines zusätzlichen Smart Meters. Die Messgeräte, welche sich entweder in der Ladestation oder im Auto befinden, sind ausreichend und können ihre Daten zukünftig an den Netzbetreiber übermitteln. Dadurch wird das riesige Potential vom Vehicle-to-Grid nicht unnötig eingeschränkt.
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