Unverbietbarkeit von Heimladestationen noch nicht vom Tisch: Der Ständerat entscheidet

Entgegen einigen Medienberichten ist das sogenannte «Recht auf Laden» noch nicht entschieden. Die zuständigen Kommission des Ständerates hat die Motion zur Ablehnung empfohlen. Die Debatte ist dadurch aber nicht abgeschlossen. Endgültig wird der Gesamtständerat über das Dossier entscheiden. Der Nationalrat hatte die von Swiss eMobility initiierte Forderung bereits letztes Jahr angenommen.

Dringender Bedarf, langer Prozess

Swiss eMobility begrüsst diese Initiative und hofft, dass der Ständerat die Dringlichkeit zum vereinfachten Zugang zu Heimladeinfrastrukturen. In der Schweiz lebt ein grosser Teil der Bevölkerung zur Miete oder im Miteigentum und kann deshalb nicht frei über die Installation von Ladestationen entscheiden. Noch zu oft werden dadurch Elektromobilitätsprojekte verhindert. Der fehlende Zugang zu Heimladestationen stellt die grösste Hürde für den Umstieg auf emissionsarme Mobilität dar.

Der erste Antrag zur Gesetzesanpassung wurde bereits 2021 eingereicht, ist dann aber verjährt. Deshalb musste 2023 eine neue Motion in den Gesetzgebungsprozess eingereicht werden. Während bei all unseren Nachbaren ein Recht auf Laden oder eine entsprechende Erleichterung längst in Kraft ist, kämpfen wir in der Schweiz nach wie vor für diese wichtige Anpassung.

Die Motion fordert übrigens keine Verpflichtung für den Einbau einer Heimladestation, sondern deren Unverbietbarkeit. Genau so, wie es im Fernmeldegesetz für den Internetanschluss vorgesehen ist.

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