CO2-Verordnung: der Bundesrat nimmt Anpassungen vor

Entgegen der im letzten Jahr konsultierten Vorlage hat der Bundesrat nun doch Erleichterungen bei der Umsetzung der CO2-Grenzwerte eingeführt. Nach erster Interpretation der komplizierten Einführungserleichterungen der ab Ende Jahr gültigen Zielwerte dürfte der Autobranche ein tiefer dreistelliger Millionenbetrag an Emissionssanktionen erspart bleiben. Dafür muss aber ein Mindestanteil von 23% Teil- und Vollstromer bei den Neuimmatrikulationen erreicht werden. Für die Zielerreichung wären hingegen keine komplexe Schönrechnerei nötig. Die dafür nötigen Elektroautos sind längst verfügbar. Vereinfachte Voraussetzungen für den Ausbau des Heimladenetzes sind hingegen dringlicher denn je.
Kommentar von Krispin Romang, Direktor Swiss eMobility

Der Absenkpfad der durchschnittlichen CO2-Emissionen ist seit über einem Jahrzehnt bekannt. Zielwert per Ende 2025: 93,6 Gramm pro Kilometer. Dies ist mit einer elektromobilitätsfreundlichen Politik und entsprechenden Massnahmen problemlos zu erreichen. Neun Europäische Länder haben diesen Wert bereits unterschritten. Nicht 2024, sondern bereits 2023. Zu den fortschrittlichen Märkten gehören vor allem Skandinavier und Benelux-Staaten, aber Portugal, Frankreich oder Irland. Die letztjährigen Zahlen liegen noch nicht abschliessend vor, weitere Länder dürften sich den neuen Zielen bereits angenähert haben. Hinterbänkler aus Süd- und Osteuropa, sowie eben auch die Schweiz, tun sich mit der Zielerreichung schwer. Bei uns aufgrund der schlechten Rahmenbedingungen bei den Heimladestationen und dem hohen Motorisierungsgrad der Neuwagen.

Die Grenzwerte werden alle fünf Jahre verschärft. Damit fehlt der Druck für konstante Verbesserung. Der Absenkpfad in Stufen ist unsinnig und hilft der raschen Entwicklung der Elektromobilität nicht. Bei jeder Verschärfung findet ein Feilschen um Rabatte auf Emissionssanktionen statt, alle fünf Jahre erfindet der Gesetzgeber neue und komplizierte Bussenerleichterungen. Nach den «Supercredits» und dem «PhasingIn» in den Jahren 2015 und 2020 (kumulierte Reduktion der Emissionssanktionen rund eine halbe Milliarde CHF), ist es nun ein kompliziertes Rabattverfahren. Erreicht ein Importeur einen Anteil von 23% emissionsfreie (also Vollstromer) oder emissionsarme (Teilstromer, abgestuft nach einer Gewichtungsformel) Fahrzeuge, erhält er einen Zuschlag von bis zu 7% auf den Emissionsschnitt. Dieser Rabatt rechnet sich auf CO2 und nicht auf CHF. Damit kann der sanktionsfreie CO2-Durchschnittswert deutlich ansteigen. Sofern eben genügend Elektroautos verkauft werden. Erleichternd wirken auch sogenannte Ökoinnovationen, wie ein Start-Stopp-System oder Getriebeölwärmer. Über den Daumen belaufen sich die Sanktionsrabatte marktübergreifend auf ca. 25mio CHF pro Gramm Zielwertüberschreitung. Somit dürften, in einem sehr optimistischen Fall, die nicht in Rechnung gestellten Emissionsbussen auf 150 bis 200mio CHF belaufen. Zum Vergleich: im CO2-Gesetz wurde auf eine Ladeinfrastrukturförderung von 20mio CHF pro Jahr verzichtet.

Was bei den intensiven Diskussionen um Erleichterungen untergeht, ist die Zielerreichung selbst. Diese wäre mit dem aktuellen Angebot an hervorragenden Elektroautos und unterstützenden Massnahmen beim Ladeinfrastrukturausbau absolut möglich. Wie erwähnt machen es mehrere Länder bereits vor. Unsere Schwachstelle bleibt das Heimladenetz. Die die Umweltkommission des Ständerats hat es diese Woche erneut verpasst, die Weichen in Richtung Unverbietbarkeit von Heimladestationen zu stellen. Der Weg zu einem intelligenten, netzdienlichen Laden führt über die heimische Garage. Die Forderungen der Autobranche nach besseren Rahmenbedingungen für die Elektromobilität sind grösstenteils richtig und wichtig, auch wenn sie sehr spät kommen. Es ist nun höchste Zeit, dass wir die nötigen Massnahmen ergreifen, damit wir uns mehr mit der Zielerfüllung statt mit dem erneuten Scheitern befassen können.

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