Breite Unterstützung für Unverbietbarkeit von Ladestationen
Die Wallbox in der eigenen Garage ist das zentrale Element der Auto- und Energiewende. Der erschwerte Zugang zu Heimladestationen ist mit enormen Kosten verbunden. Für den einzelnen Nutzer, weil sein Auto nicht privat geladen werden kann. Für die Autobranche, weil ohne Möglichkeit dadurch die Emissionsziele nicht realisierbar sind und massive Bussen fällig werden. Und schlussendlich für die Allgemeinheit, weil der Verteilnetzausbau massiv verteuert wird.
Kommentar von Krispin Romang, Direktor Swiss eMobility
Die letzte Anfrage erreichte uns vorgestern, von einer Stockwerkeigentümerschaft im Kanton Bern. Es war wenigere eine Anfrage als eine Information. Die Stockwerkeigentümerschaft hat sich knapp gegen eine Gesamtladelösung für die Überbauung entschieden. Einzelne Miteigentümer werden an Aussenplätzen Insellösungen erstellen dürfen, welche in wenigen Jahren wieder deinstalliert werden müssen oder den dadurch benötigten Hausanschluss massiv verteuern. Und vor allem werden dadurch wieder Verbrenner und nicht Elektroautos gekauft, was ab nächstem Jahr für die Importeure zu happigen Bussen führen dürfte, sofern die Emissionsziele nicht erreicht werden.
Genau aus solchen Gründen hat sich nun auto-schweiz entschieden, die Motion unseres Präsidenten Jürg Grossen zur Verbesserung der Situation in Mietliegenschaften und Stockwerkeigentum zu unterstützen. Zur Einordnung: alle fünf Jahre werden die Emissionsziele verschärft, nächstmalig 2025. Bei der letzten Verschärfung 2020 hätte die Autobranche an die 600mio CHF Emissionsbussen entrichten müssen. Die wurde durch erleichternde Einführungsbestimmungen abgefedert. Solche sind für nächstes Jahr nicht vorgesehen. Swiss eMobility hat berechnet, dass für die Zielerreichung neu einen Anteil von ca. 35% Elektroautos am Gesamtmarkt nötig sein werden. Derzeit sind es rund 20%.
Wer zu Hause laden kann, vollzieht den Umstieg vom fossilen Verbrenner zum Elektroauto problemlos. Pünktlich auf die Zielverschärfung, die übrigens auch in der EU vollzogen wird, kommen in den nächsten Monaten preisgünstigere Stromer auf den Markt. Die Autobranche hat die Hausaufgaben gemacht, die Produkte sind da. Sie sind gut, verfügen über ausreichend Reichweite und sind mit Kostenvorteilen verbunden. Im Betrieb sowieso, immer mehr auch beim Verkaufspreis.
Demgegenüber haben wir ein riesiges Problem bei den fehlenden Lademöglichkeiten beim eigenen Parkplatz, Garage oder Einstellhallenplatz. Die Politik hat bis jetzt geschlafen, die Schaffung der nötigen Voraussetzungen zieht sich seit einem halben Jahrzehnt. Die Gegenargumente sind fadenscheinig und vor allem auf die Umsetzung ausgerichtet, nicht auf den Inhalt. Eine Unverbietbarkeitsklausel ist übrigens kein Fremdkörper in unserer Gesetzgebund. Das Fernmeldegesetz (Art 35a) sieht eine solche für den Internetanschluss vor. Sofern Verhältnismässigkeit und Finanzierung gegeben sind, können ewiggestrige Vermieter und Miteigentümer die Schaffung zeitgemässer Infrastruktur nicht mehr verhindern. Wir wollen für die Elektromobilität keinen Zwang zur Ladestation, sondern eben diese Unverbietbarkeit. Auf Verordnungsebene lässt sich dann die Zukunftsfähigkeit einer solchen Installation festschreiben und dadurch die derzeitig stattfindenden Fehlinvestitionen eindämmen.
Zurück zu Kosten und volkswirtschaftlichem Schaden. Die ETH berechnet den potenziellen Nutzen einer solchen Massnahme mit rund 12 Milliarden US-Dollar. Dies entspricht etwa 1,5 % des Schweizer BIP. Dieselbe ETH hat dem Potenzial von bidirektionalen Ladevorgängen zudem ein Preisschild von 6.5 Milliarden CHF angehängt. Dies ist selbstredend nur realisierbar, wenn eben der Zugang zu privaten Ladestationen vorhanden ist.
Der Nationalrat hat das Geschäft bereits angenommen. Die UREK-Kommission des Ständerrates hat am 7. November die Möglichkeit, die Weichen in Richtung Zukunft zu stellen. Wir und eben immer mehr Wirtschaftsverbände appellieren an die Kommissionsmitglieder, die Motion anzunehmen.